Das Lieferkettengesetz gilt ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. Ab 2024 wird die gesetzliche Regelung auch für Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern in Kraft treten. Aber auch kleinere Unternehmen können betroffen sein. Vor allem Zulieferbetriebe sollten ihre eigenen Lieferketten kennen und überwachen.
Sie tun gut daran, ihre Aktivitäten auf das Lieferkettengesetz auszurichten. Denn bei vielen Herstellern kommen künftig nur nachhaltige Zulieferer zum Zug. Zudem ist mit einer Verschärfung zu rechnen. Die EU-Kommission arbeitet an einem Gesetzentwurf, nach dem Risiken für die Verletzung von Menschenrechten und Umweltstandards auf allen Stufen der Lieferkette überprüft werden sollen.
Im Rahmen des Lieferkettengesetztes sind Unternehmen verpflichtet, Menschenrechte in der eigenen Produktion sowie bei ausländischen Lieferanten einzuhalten. Im Fokus stehen vor allem Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Arbeitsbedingungen und die Zerstörung natürlicher Ressourcen. Wer die einzelnen Sorgfaltspflichten verletzt, muss mit Geldbußen, Zwangsgeldern oder dem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen rechnen. Ganz zu schweigen von Imageschäden und Umsatzverlusten.